Beschaffungsleitfäden
Bauzulieferer auswählen: Eignungsnachweise und Kapazitätsfragen
In einem Vergabeverfahren kann der Auftraggeber Unterlagen verlangen, die die Eignung belegen.
Eignung vor Preis: Die vier Prüfbereiche für Bauzulieferer
In einem Vergabeverfahren kann der Auftraggeber Unterlagen verlangen, die die Eignung belegen. Geprüft werden vier Bereiche: berufliche Befugnis, berufliche Zuverlässigkeit, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit. Wer Zulieferer nur nach Preis oder einem einzelnen Zertifikat auswählt, deckt keinen dieser Bereiche vollständig ab. Ein Zertifikat für ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 gilt im Fachdiskurs als möglicher Qualitätsindikator, sagt aber nichts über freie Kapazität im Lieferzeitraum oder über die Befugnis zur Ausübung der Tätigkeit aus.
Kann ein Unternehmen die verlangten Unterlagen aus gerechtfertigtem Grund nicht beschaffen, kann es die Eignung durch andere Unterlagen mit gleicher Aussagekraft nachweisen; auf Aufforderung des Auftraggebers muss es belegen, dass die Ersatzunterlagen dieselbe Aussagekraft haben. Fehlt etwa eine inländische Referenzliste, ist die Eignung nicht verloren: Es ist darzulegen, warum die verlangte Unterlage nicht erhältlich ist und welche Ersatzunterlage dieselbe Aussage erlaubt. Für die Auswahl wichtig: Diese Eignungsregelungen gelten für alle Unternehmerinnen und Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Für die Auswahlarbeit genügt ein Raster mit fünf Spalten: Prüfbereich, Kriterium, belegender Nachweis, Herkunft und Datum des Nachweises, Kapazitätsaussage für den konkreten Auftrag. Die letzte Spalte bleibt in allen vier Bereichen offen, bis das Unternehmen konkret zu Personal, Werkskapazität und Terminen Stellung nimmt; Eignungsnachweise belegen die grundsätzliche Befähigung, nicht die Verfügbarkeit im Lieferfenster.
Vergleich der vier Eignungsbereiche für Bauzulieferer in Österreich
- Berufliche Befugnis
- Nachweis über rechtlich zulässige Tätigkeit (z. B. Gewerbeberechtigung, Fachkunde)
- Berufliche Zuverlässigkeit
- Keine strafrechtlichen oder disziplinarischen Maßnahmen; Nachweise wie Schlichtungsverfahren oder Vertragsstrafen
- Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Bonitätsauskünfte, Kreditbestätigungen, Bilanznachweise; ggf. nachweisbare finanzielle Reserven
- Technische Leistungsfähigkeit
- Referenzliste (letzte 5 Jahre), Personal- und Geräteangaben, Ausstattungsnachweise
Technische Leistungsfähigkeit belegen: Referenzen, Personal und Ausstattung
Bei Bauaufträgen wird die technische Leistungsfähigkeit unter anderem über die Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten Bauleistungen nachgewiesen. Daneben werden üblicherweise Angaben zu Personal sowie zu Geräten und Ausstattung verlangt, mit denen der konkrete Auftrag abgewickelt werden soll. Die beiden Nachweisarten beantworten unterschiedliche Fragen: Die Referenzliste zeigt Erfahrung mit vergleichbaren Aufträgen, Personal- und Geräteangaben zeigen, ob die Mittel für diesen Auftrag vorhanden sind.
Eine Referenzliste liefert drei Kapazitätsinformationen auf einmal: ob das Unternehmen vergleichbare Leistungen bereits erbracht hat, in welcher Größenordnung und in welchem Zeitraum. Personalangaben geben Auskunft über verfügbare Fachkräfte für Produktion und Montage, Geräte- und Ausstattungslisten über die betrieblichen Produktions- und Montagemittel. Ein Abgleich dieser drei Angaben mit dem geplanten Liefer- und Montageablauf des eigenen Projekts zeigt Engpässe, bevor sie auf der Baustelle auftreten.
Bei jeder einzelnen Referenz sind Auftraggeber, Leistungsart, Umfang, Zeitraum und Ansprechpartner zu erheben; Referenzen ohne Kontaktmöglichkeit lassen sich nicht verifizieren. Ebenfalls zu klären ist, ob die Leistung mit eigenem Personal oder überwiegend über Subunternehmen erbracht wurde, weil sich daraus die tatsächlich steuerbare Kapazität ergibt. Bei Bauleistungen ist das Fünf-Jahres-Fenster die Richtschnur für den Nachweis.
Kapazitätsfragen, die vor der Beauftragung schriftlich geklärt gehören
Personelle Mittel: Welche Schlüsselpersonen sind namentlich für den Auftrag vorgesehen, wie stark sind sie im geplanten Liefer- und Montagezeitraum durch andere Projekte gebunden, und welche Ersatzkräfte stehen bei Ausfall bereit? Die Antwort gehört mit Namen und Funktion in die Angebotsunterlagen, nicht als allgemeine Zusage über ausreichend qualifiziertes Personal.
Betriebliche Mittel: Welche Produktionskapazität steht im Werk im Lieferfenster frei, welche Geräte und Montagemittel werden für den Auftrag reserviert, wie werden Transport und Anlieferung abgewickelt, und wer ist auf Seite des Zulieferers für Termine und Mängelbehebung verantwortlich? Bei Zulieferungen mit Montageanteil ist zusätzlich zu klären, ob die Montage vom Lieferanten selbst oder von nachgeordneten Betrieben erbracht wird.
Belastbarkeit der Angaben zu vergangenen Bauleistungen: Die Referenzliste ist an der konkreten Anfrage zu messen; Leistungsart, Umfang und Zeitraum müssen vergleichbar sein. Pauschale Angaben wie langjährige Erfahrung sind durch überprüfbare Auftragsdaten zu ersetzen; die genannten Referenzgeber sind vor der Beauftragung zu kontaktieren. Ausgangspunkt der Prüfung sind die Angaben aus der Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten Bauleistungen.
Nachweisbare finanzielle Reserven: Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist einer der vier Eignungsbereiche, zu dem der Auftraggeber Unterlagen verlangen kann. Zu klären ist, welche Nachweise das Unternehmen auf Aufforderung und innerhalb welcher Frist vorlegen kann; gängige Belege sind Bonitätsauskünfte oder Bestätigungen von Kreditinstituten. In der Eigenerklärung erklärt das Unternehmen, dass es die Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beibringen kann.
Schriftlich zu bestätigen sind am Ende: die Kapazitätszusage für den konkreten Auftrag, die verbindlichen Liefer- und Montagetermine, die Verfügbarkeit der benannten Schlüsselpersonen sowie die Namen allfälliger Subunternehmer und Vorlieferanten samt deren Rolle. Je tiefer die Lieferkette, desto früher sind diese Angaben einzufordern, weil Wechsel im Nachhinein die gesamte Terminplanung verschieben.
Kontrollliste für die Prüfung von Zulieferern vor Beauftragung
- Personelle MittelNamentliche Benennung der Schlüsselpersonen, Bindung durch andere Projekte, verfügbare Ersatzkräfte
- Betriebliche MittelFreie Produktionskapazität im Lieferfenster, reservierte Geräte, Transport- und Anlieferungsabwicklung, Verantwortliche für Termine und Mängel
- Belastbarkeit von ReferenzenÜbereinstimmung von Leistungsart, Umfang und Zeitraum mit dem aktuellen Projekt; Kontaktaufnahme zu Referenzgebern
- Finanzielle ReservenNachweisbare Bonitätsauskünfte oder Kreditbestätigungen auf Aufforderung innerhalb definierter Frist
- Schriftliche BestätigungenKapazitätszusage, verbindliche Liefer- und Montagetermine, Verfügbarkeit von Schlüsselpersonen, Namen aller Subunternehmer und Vorlieferanten
Eigenerklärung, EEE und öffentliche Vergabe in Österreich
Im Vergabeverfahren kann die Eignung zunächst durch eine Eigenerklärung belegt werden: Bewerberinnen und Bewerber oder Bieterinnen und Bieter erklären darin, dass sie die verlangten Eignungskriterien erfüllen und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beibringen können; anzugeben sind die Befugnisse, über die das Unternehmen konkret verfügt. Die eigentlichen Nachweise verlangt der Auftraggeber dann nur von den ausgewählten Unternehmen. Im Oberschwellenbereich ist eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen; das USP bietet dazu einen EEE-Dienst an.
Neben Einzelnachweisen kann die Eignung auch über die Liste der geeigneten Unternehmer belegt werden. Der Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) führt ein allgemein zugängliches Verzeichnis von Unternehmen und deren Eignungsnachweisen gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes; Unternehmen können sich dort für berufliche Befugnis, berufliche Zuverlässigkeit sowie finanzielle, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit eintragen lassen. Die Eintragung spart Zeit und Kosten, weil die Daten nicht in jedem Vergabeverfahren neu belegt werden müssen, sondern berechtigten Auftraggebern online zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist, dass die vom Auftraggeber festgelegten Nachweise in der von ihm gewünschten Aktualität vorliegen und für ihn unmittelbar abrufbar sind. Serviceeinrichtungen wie ANKÖ und auftrag.at unterstützen Unternehmen zusätzlich dabei, relevante Ausschreibungen zu finden.
Für öffentliche Auftraggeber gilt: Das Vergaberecht regelt die Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Sektorenauftraggeberinnen und Sektorenauftraggeber nach dem Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018, BGBl. I Nr. 65/2018); kompetenzrechtliche Grundlage ist Art. 14b B-VG. Öffentliche Auftraggeber müssen Ausschreibungen ab gewissen Schwellenwerten öffentlich bekannt machen. Maßgeblich sind die von der Europäischen Kommission festgesetzten Schwellenwerte, zuletzt kundgemacht für Verfahren ab 1. Jänner 2024. Für die Novelle 2025 gilt BGBl. I Nr. 121/2025.
Der vergabespezifische Rechtsschutz richtet sich nach dem BVergG 2018 sowie nach den Vergabenachprüfungsgesetzen der Länder; das Bundesministerium für Justiz informiert über die geltenden Rechtstexte und Verordnungen, darunter die Kerndaten-Verordnung, die BVwG-Pauschalgebührenverordnung Vergabe 2018 und die BVwG-elektronischer-Verkehr-Verordnung. In den Anwendungsbereich fallen auch das Konzessionsvergaberecht nach dem BVergKonz 2018 und die Vergabe im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich nach dem BVergGVS 2012. Unmittelbar anwendbare Verordnungen der Europäischen Union sind von öffentlichen Auftraggebern ohne gesonderte nationale Umsetzung anzuwenden.
Zentrale Daten zur öffentlichen Vergabe in Österreich
- Geltendes Gesetz
- Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018)
- Rechtsgrundlage
- Art. 14b B-VG
- Schwellenwerte ab 1. Jänner 2024
- Gewährleistung durch Europäische Kommission
- Neuere Novelle
- BGBl. I Nr. 121/2025
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Pflicht im Oberschwellenbereich
Zulieferer im Ausland: Konformität, Zoll und Kommunikation
Für die Suche nach ausländischen Lieferanten nennt ein Fachforum für Fenster, Türen und Bodenbeläge Online-B2B-Plattformen wie Alibaba und Europages, Branchenverbände, Messen und Handelskammern als Adressquellen; ein Schwerpunkt der dortigen Hinweise liegt auf europäischen Lieferanten und auf der Bedeutung direkter Herstellerkontakte für den Import von Bauprodukten. Die bloße Beschaffung von Lieferantenadressen wird dort ausdrücklich als rechtlich und technisch unzureichend bezeichnet; erst die vorvertragliche, dokumentierte Prüfung der Konformität mit dem anwendbaren Baurecht und den erforderlichen bauaufsichtlichen Nachweisen macht eine Beschaffung sicher und zulässig.
Die in diesem Forum angeführten Regelwerke sind deutsche: genannt werden GEG, EnEV, BauPVO, die CE-Kennzeichnung sowie gegebenenfalls eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Weiters gilt dort die Vorgabe, dass sicherheitsrelevante Bauprodukte wie einbruchhemmende Türen, feuerhemmende Fenster oder rauchdichte Abschlüsse nur mit gültiger deutscher bauaufsichtlicher Zulassung verbaut werden dürfen und der Nachweis vor Vertragsabschluss zwingend erforderlich ist. Diese deutschen Anforderungen dürfen nicht ungeprüft auf Österreich übertragen werden; für Bauvorhaben in Österreich sind jene Bauprodukte- und Baurechtsvorschriften maßgeblich, die im konkreten Projekt anwendbar sind, und die Konformität ist vor Vertragsabschluss nachzuweisen.
Für Bodenbeläge aus Drittländern werden in diesem Zusammenhang schriftliche Prüfberichte zu gesundheitsrelevanten Stoffen – Formaldehyd, Weichmachern, Schwermetallen – nach EU-Verboten und nach DIN EN 16511 verlangt. Als Qualitätsindikator kann eine Zertifizierung nach internationalen Normen wie ISO 9001 dienen.
Kaufmännisch und logistisch sind vor der Bestellung vier Punkte zu klären: Zollabwicklung, Einfuhrumsatzsteuer, Transportrisiken sowie Sprach- und Kommunikationsbarrieren. Diese Punkte sind im Fachdiskurs ausdrücklich als vor der Bestellung zu regelnde Risiken benannt; sie schlagen sich in Lieferzeit, Preis und Gewährleistungsabwicklung nieder und gehören daher in den Angebotsvergleich.
Vorteile und Risiken bei der Nutzung ausländischer Zulieferer
- Vorteile
- Direkte Herstellerkontakte, breiteres Angebot, mögliche Kostenvorteile über Online-B2B-Plattformen wie Alibaba oder Europages
- Risiken
- Unzureichende Konformität mit österreichischem Baurecht, Zoll- und Umsatzsteuerbelastungen, Transportrisiken, Sprach- und Kommunikationsbarrieren
Auswahlmatrix: Kriterien gewichten und Nachweise dokumentieren
Schritt 1: Mindestanforderungen in allen vier Eignungsbereichen festlegen – berufliche Befugnis, berufliche Zuverlässigkeit, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, technische Leistungsfähigkeit – und daraus die Kapazitätskriterien für den konkreten Auftrag ableiten: Schlüsselpersonal, Produktions- und Montagemittel, Termine, Subunternehmerkette. Schritt 2: Von allen Anbietern dieselben Nachweise und Eigenerklärungen verlangen, wobei eine Eigenerklärung zulässig ist und die Nachweise erst von ausgewählten Unternehmen nachgefordert werden müssen.
Schritt 3: Angebote ausschließlich anhand derselben Kriterien vergleichen und je Kriterium festhalten, welcher Nachweis es belegt und aus welchem Zeitraum er stammt; bei Bauleistungen ist die Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten Bauleistungen der maßgebliche Erfahrungsnachweis. Schritt 4: Kapazitätsaussagen vor Beauftragung schriftlich bestätigen lassen, einschließlich Termine und benannter Schlüsselpersonen, und Subunternehmer sowie Vorlieferanten namentlich in den Vertragsunterlagen festhalten.
Für die Dokumentation genügt ein Nachweisordner je Anbieter: Eigenerklärung oder EEE, Eintrag in der Liste geeigneter Unternehmer (ANKÖ) samt Aktualität der dort abrufbaren Nachweise, Referenzliste, Personal- und Geräteangaben, Finanzierungsnachweise sowie die schriftlichen Kapazitätsbestätigungen. Öffentliche Auftraggeber haben zusätzlich zu beachten, dass Ausschreibungen ab gewissen Schwellenwerten öffentlich bekannt zu machen sind und dass gegen Vergabeentscheidungen Rechtsschutz nach dem BVergG 2018 und den Vergabenachprüfungsgesetzen der Länder offensteht.
Schritte zur sicheren Auswahl von Bauzulieferern in Österreich
- Schritt 1: Mindestanforderungen festlegenDefinieren der Kriterien in allen vier Eignungsbereichen und Ableiten von Kapazitätskriterien für den konkreten Auftrag.
- Schritt 2: Gleichmäßige Anforderungen an alle AnbieterVerlangen gleicher Nachweise und Eigenerklärungen; EEE im Oberschwellenbereich erforderlich.
- Schritt 3: Vergleich basierend auf einheitlichen KriterienAngebote ausschließlich anhand derselben Kriterien bewerten; Referenzliste aus den letzten 5 Jahren als maßgeblicher Erfahrungsnachweis.
- Schritt 4: Schriftliche Kapazitätsbestätigungen vor BeauftragungBestätigen von Termine, benannten Schlüsselpersonen und Subunternehmern im Vertrag.

